Algemeine Geschäftsbedingungen
§1
Geltung der Bedingungen
Für alle meine Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern sie nicht mit meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert, ausgeschlossen oder durch meine besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Bedingungen des Bestellers oder Kunden verpflichten mich auch dann nicht, wenn ich ihnen nicht nochmals nach Eingang bei mir ausdrücklich widerspreche.
§ 2
Preise, Honorar
Mein Honorar beträgt (Netto) die Stunde je;
12,60€ (0,21€/ min) - bei Tätigkeit im Floristfachgeschäft
18,60€ (0,31€/ min) - bei Veranstaltungen/ Dekorationen
25,20€ (0,42€/ min) - bei Vorführungen, Dozenten- und Refferententätigkeiten (Vorbereitungenund Planungen hierfür werden mit 13,20€ (0,22€/ min) die Stunde berechnet). Das Honorar wird nach verbrauchten Minuten berechnet. Aufträge, die vom Firmensitz (Büroanschrift) weiter entfernt liegen, werden mit einem Aufschlag berechnet. D.h. ab 50km Entfernung berechne ich 7%, ab 100km Entfernung 12%, ab 200km Entfernung 17% und ab 300km Entfernung 23% Aufschlag zum Nettohonorar. Die Abrechnung erfolgt nach abgelaufenen Minuten reiner Arbeitszeit abzüglich 10 min. pro Tag. Weitere Kosten (Service, Fahrtkosten etc.) ermitteln sich aus Art und Umfang je Auftrag. Bei Aufträgen, ab einen Auftragswert (siehe Kostenvoranschlag) von 400€, ist eine Vorrauszahlung von 50% des Gesamtpreises bis spätestens 8 Tage vor Auftragsbeginn zu leisten.
§ 3
Angebot, Auftragserteilung und Vertragsschluß
Aufträge, die von mir gestaltet werden beinhalten gesamte Konzepte zur Gestaltung eines Events o.ä., Einzelwerkstücke (nur Brautstrauß o.ä.) können aus Materialtechnischen und logistischen Gründen nicht ausgeführt werden. Ein von mir gestaltetes Angebot (eines Auftrages) behält seine Wirksamkeit für 3 Wochen. Wenn, während dieser 3 Wochen, kein Vertragsabschluss oder eine Änderung/ erneute Absprache über dieses Angebot zustande kommt, verliert dieses Angebot seine Gültigkeit. Dies kann, bei einer Neuauflage des Angebotes, eine Preisänderung von 5% des ursprünglich angebotenen Preises zu Folge haben. Dies gilt auch für Honorarverträge, die zur vorzeitigen Unterzeichnung zugesandt wurden und binnen 3 Wochen nicht Unterschrieben zurückgesendet werden. Annahmerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit meiner schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Dritte sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Mündliche oder schriftliche Auftragserteilung durch den Kunden gelten als einseitig verbindliche Erklärung des Kunden und bedürfen zur Rechtswirksamkeit meiner schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Bei Zeitangaben im Angebot, Rechnung oder Preisliste gilt die jeweils angebrochene Zeiteinheit als volle Leistungsdauer.
§ 4
Rechnung und Zahlungsbedingungen
Bei Zahlung per Überweisung bitte immer Rechnungsnummer als Verwendungszweck angeben. Zu zahlen bis spätestens 12 Tage nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum). Aus gesetzlichen Gründen darf ich keinerlei Änderungen an den Originalrechnungen (Ausnahme: Rechnungsanschrift nicht korreckt) vornehmen. Eine nachträgliche Umschreibung der Artikelbezeichnung oder eine Umdatierung sind daher nicht möglich.
Sollt nachträglich ein Duplikat einer Rechnung angefordert werden, so wird dies mit dem Vermerk "Duplikat" auf der zusätzlichen Rechnung ausgewießen.
§ 5
Kündigung
Die Kündigung des Vertrages ist an eine Kündigungsfrist von mind. 7 Tagen gebunden. Bei Nichteinhaltung der Frist, durch den Auftraggeber, sieht sich der Beauftragte gezwungen eine Vertragsstrafe von 20%, des vereinbarten Honorars, in Rechnung zu stellen.
§ 6
Mahngebühr und Verzugszinsen
Pro Mahnung erhebe ich 15,00€ Mahngebühr, Verzugszinsen von 10%, des Rechnungsbetrages, werden 10 Tage nach Zahlungsablauf fällig
§ 7
Eigentum
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.
§ 8
Haftung, Garantie
Ich gewährleiste nach meinen Möglichkeiten sowie nach bestem Wissen und Gewissen die kaufmännischen und technischen sowie handwerklichen Grundsätze in Ausübung meiner Tätigkeit, als Floristmeister, für den Kunden beachtet zu haben. Sofern bei der Auftragserfüllung keine grobe Fahrlässigkeit von mir begangen wurde, ist jede Haftung ausgeschlossen. Fehlerhafte und unvollständige Lieferungen sind unmittelbar nach Erhalt schriftlich bei mir anzuzeigen. Die Feststellung, ob die Mängel berechtigt sind obliegt allein in Absprache mit mir.
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Soweit mir bekannt ist, werde ich den mir entstandenen Schaden durch mutwillige Entfremdung von meinem Firmeneigentum sowie/ oder deren Zerstörung dem jewiligen Schuldiger in Rechnung stellen. Soweit nicht anderst vereinbart, gilt dies auch für unsachgemäß entfernte Werbemittel.
§ 9
Werbung
Jede von mir floristisch dekorierte Veranstaltung hat einen Werbeeffekt. Aus diesem Grund werden bei allen Veranstaltungen Flayer und/ bzw. Aufsteller zu finden sein. Diese werden aber so platziert, dass sie keine Störung darstellen sollten. Auch werden Einzelwerkstücke mit meinem Label versehen, so dass eine Herkunft für jeden ersichtlich ist. Für Werbung, meines Unternehmens, durch Dritte, übernehme ich keine Verantwortung. Da es nicht möglich ist alle rechtlichen Situationen zu kontrollieren, wenn andere mich unbefugt bewerben. Falls ein Problem oder eine Belästigung durch meine Werbemittel eintritt, so verlange ich, dass diese unverzüglich als Nachsendeauftrag an mich (Firmenanschrift) zurück gesendet wird. (Siehe auch §8 letzter Abschnitt)
§ 10
Urheberrecht
Bis zur vollständigen Zusage eines Gestaltungsauftrages durch den Auftraggeber, bleiben die Gestaltungsentwürfe bei mir verwart. Erst durch schriftliche Zusage(Absichtserklärung) mit der Bestätigung den Auftrag ausschließlich durch mich betreuen zu lassen, werden die Entwürfe dem Auftraggeber überreicht und präsentiert.Sollt die Auftrag, der gestalterischen Betreuung, grundlos oder durch arglistige Täuschung abgesagt werden und wird durch einen anderen Floristen betreut, der die gleiche Gestaltung (von mir entworfen) vornimmt. So wird dies strafrechtlich geahndet.